Förderprogramme in der Kurzübersicht

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick hinsichtlich der aus unserer Sicht Wesentlichen Förderprogramme in Sachsen geben.

Sachinvestitionen

  • Was wird gefördert?
    – Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    – Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
    – Diversifizierung der Produktion
    – bspw. für Gebäude, Maschinen, Anlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter

  • Wer wird gefördert?
    – Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
    – kleine Unternehmen aus den Landkreisen: Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Zwickau
    – kleine und mittlere Unternehmen aus den Landkreisen: Bautzen. Görlitz, Leipzig und Nordsachsen
    – zu beachten ist weiterhin der Wirtschaftszweig

  • Voraussetzungen
    – Investition führt zu Steigerung betrieblicher Anpassung- und Wettbewerbsfähigkeit
    – Beitrag zur ökologischen als auch sozialen Nachhaltigkeit
    – Investitionsvolumen mindestens 20.000 EUR
    – Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze für mind. 3 Jahre
    – Investitionsbetrag mind. 50 % größer als die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre oder mind. 10 % der durchschnittlichen Jahresumsätze der letzten 3 Jahre (Nachweis durch Steuerberater notwendig)
    – geförderte Wirtschaftsgüter verbleiben für mindestens 5 Jahre im Unternehmen

  • Konditionen
    – die Höhe richtet sich u. a. nach Standort des Vorhabens und der Unternehmensgröße
    – die Bandbreite erstreckt sich dabei von 20 – 70 % Zuschuss

  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe (zum Beispiel durch Verbrennungsmotoren angetriebene Fahrzeuge und Maschinen)

  • Wer schon einmal einen GRW-Antrag gestellt hat ist ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen
  • Hinweis: Aktuell sind Anträge für dieses Förderprogramm noch möglich und die zugehörige Richtlinie wird noch überarbeitet! Die Angaben sind daher vorläufig und unter dem Vorbehalt der neuen Richtlinie. Wir informieren Sie sobald Anträge wieder möglich sind.

  • Was wird gefördert?
    – Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
    – was gefördert wird unterscheidte sich zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und großen Unternehmen
    – im Rahmen des GRW nicht förderfähige Investitionsbestandteile können mit dem SAB Sachsenkredit (Tilgungszuschuss bis zu 10 %) finanziert werden

  • Wer wird gefördert?
    – Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überwiegend überregionalem Absatz (Radius größer 50 km)
    – gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

  • Voraussetzungen
    – Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen
    – neue Dauerarbeitsplätze sind zu schaffen oder bestehende zu sichern, müssen für einen Zeitraum von 5 Jahren erhalten bleiben
    – bei Antragstellung vorhandene Dauerarbeitsplätze sind um mind. 10 % zu erhöhen oder der Gesamtinvestitionsbetrag (bezogen auf ein Jahr) übersteigt die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre um 50 %
    – werden keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen ist ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen
    – das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten (bspw. durch Reduktion des Energieverbrauchs)
    – Durchführungszeitraum: 36 Monate
    – Mindestinvestitionsvolumen: 50.000 EUR (70.000 EUR innerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Leipzig, Dresden)
    – Hausbankerklärung zur Sicherung der Gesamtfinanzierung notwendig
    – geförderte Wirtschaftsgüter müssen 5 Jahre im Unternehmen verbleiben

  • Konditionen
    – abhängig von Unternehmensgröße und Region
    – Fördersatz zwischen 10 und 45 %
  • Was wird gefördert?
    – Errichtung oder Umbau von Gebäuden, Beschaffung und Installation von Anlagen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
    – Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen

  • Wer wird gefördert?
    – Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (z. B. erhalten auch Bäcker die Förderung)

  • Voraussetzungen
    – Mindestinvestitionsvolumen = 30.000 EUR, im Sektor der ökologischen Produkte 10.000 EUR
    – 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen
    – verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen

  • Konditionen
    – für Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Fördermittel bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (werden mehr als 50 % Qualitätsprodukte erfasst und vermarketet steigt dies auf 30 %)
  • Was wird gefördert?
    – Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassen
    – Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
    – sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

  • Wer wird gefördert?
    – Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen

  • Voraussetzungen
    – ein Energieeffizienz-Experte muss hinzugezogen werden
    – es muss zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beigetragen werden
    – die enegetisch optimierten Gebäudeteile sind 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
    – sollte verkauft werden, ist im Verkaufsvertrag auf die Förderung hinzuweisen
    – technische Mindestanforderungen sind zu beachten

  • Konditionen
    – für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Zuschuss 15 %
    – der Zuschuss kann mit zinsverbilligten Darlehen kombiniert werden
  • Was wird u. a. gefördert?
    – Erwerb und Installation/Montage von Anlagen der folgenden Kategorien
    Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
    Wasserstrahlschneidanlagen
    Laserschneider
    Werkzeugmaschinen

    – zur Nutzung von Prozessabwärme erforderliche Maßnahmen inklusive der Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze
    – Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzeptes

  • Wer wird gefördert?
    – private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Contractoren

  • Voraussetzungen
    – die geförderten Investitionen sind nach Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
    – es muss bestätigt werden, dass der Eigenanteil an der Gesamtinvestition getragen werden kann
    – Amortisationszeit des Vorhabens liegt ohne Förderung bei über 4 Jahren
    – Vorhaben muss binnen 48 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids beendet sein (auf Antrag in begründeten Fällen Verlängerung um zweimal 12 Monate möglich)
    – Einsparkonzept ist zu erstellen

  • Konditionen
    – Erstellung Einsparkonzept mit maximal 5 % des Netto-Investitionsvolumens (maximal 50.000 EUR)
    – maximale Förderhöhe 60 % (Hintergrund: siehe Verfahren)

  • Verfahren
    – es findet ein Auswahlverfahren in Wettbewerbsrunden statt
    – Kriterium für die Entscheidung ist die je Fördereuro erreichte THG Einsparung
    – vollständige Anträge sind einzureichen
    – 2 stufiges Antragsverfahren (Stufe 1 = Skizzenphase, Stufe 2 = Antragstellung)

Digitalisierung und Entwicklung

  • Was wird gefördert?
    – Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
    – Anschaffung notwendiger Hardware und Software
    – Einführung der Lösung einschließlich Schulung

  • Wer wird gefördert?
    – gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen
    – Angehörige der freien Berufe

  • Voraussetzungen
    – komplexe Geschäftsprozesse werden digitalisiert, neue Geschäftsmodelle eingeführt oder bestehende Geschäftsmodelle verbessert
    – das bestehende Digitalisierungsniveau wird verbessert (dabei Soll-Ist-Vergleich notwendig)

  • Konditionen
    – Mindestbetrag zuwendungsfähige Ausgabe = 5.000 EUR
    – Heranführungsprojekte Kleinstunternehmen = bis zu 60 % Förderung (max. 10.000 EUR Ausgaben)
    – Transformationsprojekte Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen = bis zu 50 % Förderung (max. 60.000 EUR Ausgaben)
    – Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen = bis zu 35 % Förderung (max. 100.000 EUR Ausgaben)
    – zusätzlich können 7 % indirekte Ausgaben bezogen auf die direkten zuwednungsfähigen Ausgaben beantragt werden
    – der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn während des Durchführungszeitraums tarifgebunden oder tarifgleiche Vergütungen gezahlt werden
  • Was wird gefördert?
    – Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
    – nicht beinhaltet: Kauf von maschinen, Geräten, Hard- und Software, betriebsinterner Aufwand, Gebühren und Beratungshonorare für die Sicherung der Schutzrechte

  • Wer wird gefördert?
    – kleine und mittlere KMU der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe)
    – KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft
    – freiberuflich tätige Ingenieure

  • Voraussetzungen
    – Sitz des Unternehmens oder Betriebsstätte in Sachsen
    – FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftliche Anbieter sein
    – FuE-Dienstleister können national oder international sein

  • Konditionen
    – Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
    – maximal zwei innovationsprämie pro Kalenderjahr
    – Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 40.000 EUR pro Kalenderjahr
    – Projektlaufzeit < 6 Monate
    – Mittelauszahlung nach Prüfung des Verwendungsnachweises

  • Beispiele für förderfähige Ausgaben:
    – externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation (Marktforschung, Durchführbarkeitsstudien, Wekrstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik)
    – externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten mit überwiegend beratenden Charakter (Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit, Laborleistungen, vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung)
  • Was wird gefördert?
    – Schutz eigener FuE-Ergebnisse
    – Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen
    – erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung
    – Erlangung eigener Schutzrechte
    – Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
    – Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienbmusters oder einer Nullserie
    – einmalige Teilnahme an einer Messe

  • Wer wird gefördert?
    – gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
    – Angehörige der freien Berufe
    – nicht börsennotierte Unternehmen

  • Konditionen
    Fördermittelhöhe bestimmt sich nach der Unternehmensgröße:
    40 % für mittlere Unternehmen
    50 % für kleine Unternehmen
    60 % für kleine und junge Unternehmen
    – 10 % Bonus möglich wenn tarifgebundene oder tarifgleiche Vergütung gezahlt wird oder das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet

    zuwendungsfähige Ausgaben:
    – Mindestbetrag je Vorhaben: 5.000 EUR
    – Begrenzung der direkten Gesamtausgaben auf 200.000 EUR
    – Begrenzung einzelner direkter Ausgaben auf jeweils 50.000 EUR (Personalausgaben, Anpassung- und Verbesserungsarbeiten, Erwerb von Instrumenten, Ausrüstung, Fremdleistung und Sachausgaben zur Herstellung der Nullserie/Serienmuster)
    – Begrenzung der indirekten Ausgaben auf 7 % der direkten Ausgaben

Personal

  • Was wird gefördert?
    – unbefristete Neueinstellung von Nachwuchskräften
    – Ziel der Einstellung ist ein Vorhaben mit innovativem Charakter (z. B. Entwicklung eines neuen Verfahrens oder Produktes)

  • Wer wird gefördert?
    – KMU der gewerblichen Wirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (bei letzteren unabhängig von der Unternehmensgröße)
    – der Sitz oder die Betriebsstätte liegt im Freistaat Sachsen

  • Voraussetzungen
    – Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen
    – es wird kein anderes Personal ersetzt sondern eine neue Stelle geschaffen
    – Beschäftigungsdauer soll 12 Monate nicht unterschreiten (branchenübliche Probezeit ist möglich)
    – geförderte Personen dürfen 6 Monate vor Antragstellung von sich aus kein Beschäftsigungsverhältnis im Freistaat Sachsen beendet haben
    – Personal wird unbefristet neu eingestellt
    – Hochschul-, Berufsakademie- oder Fachschulabschluss für Technik liegt maximal 5 Jahre zurück
    – es wird ein Forschungs- und Entwicklungsthema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt bearbeitet
    – es darf vorher keine Beschäftigung im Unternehmen oder in einem Verbundunternehmen vorhanden gewesen sein (unschädlich sind duale Ausbildungen. Praktika, Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit, Werkstudententätigkeit
    – schädlich sind Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit weniger als 20 h pro Woche

  • Konditionen
    – Fördermittelzuschuss zu den Personalkosten im Rahmen einer Projektförderung
    – personenbezogene Pauschale je Einsetzmonat, Höhe richtet sich nach tatsächlich gezahlten Entgelt zuzüglich Pauschale für Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen
    – Personalausgaben bis zu 70.000 EUR pro Beschäftigungsjahr für bis zu 30 Monate, bei innovationsassistentinnen bis zu 36 Monate
    – die Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
  • Was wird gefördert?
    – Beschäftigungsfeld ist das strategische Innovationsmanagement und es wird zu Prozess- und Organisationsinnovationen beigetragen
    – die Fähigkeit zur Anpassung an den technologischen und nachhaltigen Wandel wird unterstützt

  • Wer wird gefördert?
    – KMU der gewerblichen Wirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie
    der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (bei letzteren unabhängig von der
    Unternehmensgröße)
    – der Sitz oder die Betriebsstätte liegt im Freistaat Sachsen

  • Voraussetzungen
    – Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen
    – es wird kein anderes Personal ersetzt sondern eine neue Stelle geschaffen
    – Beschäftigungsdauer soll 12 Monate nicht unterschreiten (branchenübliche Probezeit ist möglich)
    – geförderte Personen dürfen 6 Monate vor Antragstellung von sich aus
    kein Beschäftsigungsverhältnis im Freistaat Sachsen beendet haben
    – abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder Aubildung in Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie
    – begleiten die Aufgabe im Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einzuführen

  • Konditionen
    – Fördermittelzuschuss zu den Personalkosten im Rahmen einer Projektförderung
    – personenbezogene Pauschale je Einsetzmonat, Höhe richtet sich nach tatsächlich gezahlten Entgelt zuzüglich Pauschale für Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen
    – Personalausgaben bis zu 85.000 EUR pro Beschäftigungsjahr für bis zu 30 Monate
    – die Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
  • Was wird gefördert?
    – Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung
    – Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
    – Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit

  • Wer wird gefördert?
    – Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern beziehungsweise rechtlich selbstständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbundes mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
    – Sitz oder Niederlassung des Unternehmens im Freistaat Sachsen
    – ausgeschlossen sind Unternehmen bei denen 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von öffentlichen Stellen kontrolliert werden

  • Voraussetzungen
    – Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen
    – Teilnehmer gehören einer der folgenden Zielgruppen an: Unternehmer bzw. Selbstständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten
    – Gesamtausgaben der Weiterbildung betragen mindestens 700 EUR (netto)

  • Konditionen
    – Förderung als Zuschuss als Festbetragsfinanzierung
    – Fördersatz beträgt 50 % (maximal jedoch 4.500 EUR)
    – zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zzgl. anfallender Prüfungsgebühren
    – nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer