Förderprogramme in der Kurzübersicht

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick hinsichtlich der aus unserer Sicht Wesentlichen Förderprogramme in Sachsen geben.

Sachinvestitionen

  • Was wird gefördert?
    – Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    – Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
    – Diversifizierung der Produktion
    – bspw. für Gebäude, Maschinen, Anlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter

  • Wer wird gefördert?
    – Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
    – kleine Unternehmen aus den Landkreisen: Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Zwickau
    – kleine und mittlere Unternehmen aus den Landkreisen: Bautzen. Görlitz, Leipzig und Nordsachsen
    – zu beachten ist weiterhin der Wirtschaftszweig

  • Voraussetzungen
    – Investition führt zu Steigerung betrieblicher Anpassung- und Wettbewerbsfähigkeit
    – Beitrag zur ökologischen als auch sozialen Nachhaltigkeit
    – Investitionsvolumen mindestens 20.000 EUR
    – Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze für mind. 3 Jahre
    – Investitionsbetrag mind. 50 % größer als die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre oder mind. 10 % der durchschnittlichen Jahresumsätze der letzten 3 Jahre (Nachweis durch Steuerberater notwendig)
    – geförderte Wirtschaftsgüter verbleiben für mindestens 5 Jahre im Unternehmen

  • Konditionen
    – die Höhe richtet sich u. a. nach Standort des Vorhabens und der Unternehmensgröße
    – die Bandbreite erstreckt sich dabei von 20 – 70 % Zuschuss

  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe (zum Beispiel durch Verbrennungsmotoren angetriebene Fahrzeuge und Maschinen)

  • Wer schon einmal einen GRW-Antrag gestellt hat ist ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen
  • Was wird gefördert?
    – Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
    – was gefördert wird unterscheidte sich zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und großen Unternehmen
    – im Rahmen des GRW nicht förderfähige Investitionsbestandteile können mit SAB Krediten ergänzt werden
  • Wer wird gefördert?
    – Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    – gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • Voraussetzungen
    – Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen
    – neue Dauerarbeitsplätze sind zu schaffen oder bestehende zu sichern, müssen für einen Zeitraum von 5 Jahren erhalten bleiben
    – bei Antragstellung vorhandene Dauerarbeitsplätze sind um mind. 10 % zu erhöhen oder der Gesamtinvestitionsbetrag (bezogen auf ein Jahr) übersteigt die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre um 50 %
    – werden keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen ist ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen
    – das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten (bspw. durch Reduktion des Energieverbrauchs)
    – Durchführungszeitraum: 36 Monate
    – Mindestinvestitionsvolumen: 50.000 EUR (70.000 EUR innerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Leipzig, Dresden)
    – Hausbankerklärung zur Sicherung der Gesamtfinanzierung notwendig
    – geförderte Wirtschaftsgüter müssen 5 Jahre im Unternehmen verbleiben
  • Konditionen
    – abhängig von Unternehmensgröße und Region
    – Fördersatz zwischen 10 und 35 %
  • Was wird gefördert?
    – Errichtung oder Umbau von Gebäuden, Beschaffung und Installation von Anlagen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
    – Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen

  • Wer wird gefördert?
    – Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (z. B. erhalten auch Bäcker die Förderung)

  • Voraussetzungen
    – Mindestinvestitionsvolumen = 30.000 EUR, im Sektor der ökologischen Produkte 10.000 EUR
    – 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen
    – verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen

  • Konditionen
    – für Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Fördermittel bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (werden mehr als 50 % Qualitätsprodukte erfasst und vermarketet steigt dies auf 30 %)
  • Was wird gefördert?
    – Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassen
    – Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
    – sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

  • Wer wird gefördert?
    – Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen

  • Voraussetzungen
    – ein Energieeffizienz-Experte muss hinzugezogen werden
    – es muss zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beigetragen werden
    – die enegetisch optimierten Gebäudeteile sind 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
    – sollte verkauft werden, ist im Verkaufsvertrag auf die Förderung hinzuweisen
    – technische Mindestanforderungen sind zu beachten

  • Konditionen
    – für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Zuschuss 15 %
    – der Zuschuss kann mit zinsverbilligten Darlehen kombiniert werden
  • Was wird u. a. gefördert?
    – Erwerb und Installation/Montage von Anlagen der folgenden Kategorien
    Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
    Wasserstrahlschneidanlagen
    Laserschneider
    Werkzeugmaschinen

    – zur Nutzung von Prozessabwärme erforderliche Maßnahmen inklusive der Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze
    – Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzeptes

  • Wer wird gefördert?
    – private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Contractoren

  • Voraussetzungen
    – die geförderten Investitionen sind nach Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
    – es muss bestätigt werden, dass der Eigenanteil an der Gesamtinvestition getragen werden kann
    – Amortisationszeit des Vorhabens liegt ohne Förderung bei über 4 Jahren
    – Vorhaben muss binnen 48 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids beendet sein (auf Antrag in begründeten Fällen Verlängerung um zweimal 12 Monate möglich)
    – Einsparkonzept ist zu erstellen

  • Konditionen
    – Erstellung Einsparkonzept mit maximal 5 % des Netto-Investitionsvolumens (maximal 50.000 EUR)
    – maximale Förderhöhe 60 % (Hintergrund: siehe Verfahren)

  • Verfahren
    – es findet ein Auswahlverfahren in Wettbewerbsrunden statt
    – Kriterium für die Entscheidung ist die je Fördereuro erreichte THG Einsparung
    – vollständige Anträge sind einzureichen
    – 2 stufiges Antragsverfahren (Stufe 1 = Skizzenphase, Stufe 2 = Antragstellung)

Digitalisierung und Entwicklung

  • Was wird gefördert?
    – Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
    – Anschaffung notwendiger Hardware und Software
    – Einführung der Lösung einschließlich Schulung

  • Wer wird gefördert?
    – gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen
    – Angehörige der freien Berufe

  • Voraussetzungen
    – komplexe Geschäftsprozesse werden digitalisiert, neue Geschäftsmodelle eingeführt oder bestehende Geschäftsmodelle verbessert
    – das bestehende Digitalisierungsniveau wird verbessert (dabei Soll-Ist-Vergleich notwendig)

  • Konditionen
    – Mindestbetrag zuwendungsfähige Ausgabe = 5.000 EUR
    – Heranführungsprojekte Kleinstunternehmen = bis zu 60 % Förderung (max. 10.000 EUR Ausgaben)
    – Transformationsprojekte Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen = bis zu 50 % Förderung (max. 60.000 EUR Ausgaben)
    – Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen = bis zu 35 % Förderung (max. 100.000 EUR Ausgaben)
    – zusätzlich können 7 % indirekte Ausgaben bezogen auf die direkten zuwednungsfähigen Ausgaben beantragt werden
    – der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn während des Durchführungszeitraums tarifgebunden oder tarifgleiche Vergütungen gezahlt werden
  • Was wird gefördert?
    – Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
    – nicht beinhaltet: Kauf von maschinen, Geräten, Hard- und Software, betriebsinterner Aufwand, Gebühren und Beratungshonorare für die Sicherung der Schutzrechte

  • Wer wird gefördert?
    – kleine und mittlere KMU der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe)
    – KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft
    – freiberuflich tätige Ingenieure

  • Voraussetzungen
    – Sitz des Unternehmens oder Betriebsstätte in Sachsen
    – FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftliche Anbieter sein
    – FuE-Dienstleister können national oder international sein

  • Konditionen
    – Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
    – maximal zwei innovationsprämie pro Kalenderjahr
    – Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 40.000 EUR pro Kalenderjahr
    – Projektlaufzeit < 6 Monate
    – Mittelauszahlung nach Prüfung des Verwendungsnachweises

  • Beispiele für förderfähige Ausgaben:
    – externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation (Marktforschung, Durchführbarkeitsstudien, Wekrstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik)
    – externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten mit überwiegend beratenden Charakter (Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit, Laborleistungen, vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung)
  • Was wird gefördert?
    – Schutz eigener FuE-Ergebnisse
    – Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen
    – erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung
    – Erlangung eigener Schutzrechte
    – Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
    – Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienbmusters oder einer Nullserie
    – einmalige Teilnahme an einer Messe

  • Wer wird gefördert?
    – gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
    – Angehörige der freien Berufe
    – nicht börsennotierte Unternehmen

  • Konditionen
    Fördermittelhöhe bestimmt sich nach der Unternehmensgröße:
    40 % für mittlere Unternehmen
    50 % für kleine Unternehmen
    60 % für kleine und junge Unternehmen
    – 10 % Bonus möglich wenn tarifgebundene oder tarifgleiche Vergütung gezahlt wird oder das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet

    zuwendungsfähige Ausgaben:
    – Mindestbetrag je Vorhaben: 5.000 EUR
    – Begrenzung der direkten Gesamtausgaben auf 200.000 EUR
    – Begrenzung einzelner direkter Ausgaben auf jeweils 50.000 EUR (Personalausgaben, Anpassung- und Verbesserungsarbeiten, Erwerb von Instrumenten, Ausrüstung, Fremdleistung und Sachausgaben zur Herstellung der Nullserie/Serienmuster)
    – Begrenzung der indirekten Ausgaben auf 7 % der direkten Ausgaben

Personal

  • Was wird gefördert?
    – unbefristete Neueinstellung von Nachwuchskräften
    – Ziel der Einstellung ist ein Vorhaben mit innovativem Charakter (z. B. Entwicklung eines neuen Verfahrens oder Produktes)

  • Wer wird gefördert?
    – KMU der gewerblichen Wirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (bei letzteren unabhängig von der Unternehmensgröße)
    – der Sitz oder die Betriebsstätte liegt im Freistaat Sachsen

  • Voraussetzungen
    – Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen
    – es wird kein anderes Personal ersetzt sondern eine neue Stelle geschaffen
    – Beschäftigungsdauer soll 12 Monate nicht unterschreiten (branchenübliche Probezeit ist möglich)
    – geförderte Personen dürfen 6 Monate vor Antragstellung von sich aus kein Beschäftsigungsverhältnis im Freistaat Sachsen beendet haben
    – Personal wird unbefristet neu eingestellt
    – Hochschul-, Berufsakademie- oder Fachschulabschluss für Technik liegt maximal 5 Jahre zurück
    – es wird ein Forschungs- und Entwicklungsthema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt bearbeitet
    – es darf vorher keine Beschäftigung im Unternehmen oder in einem Verbundunternehmen vorhanden gewesen sein (unschädlich sind duale Ausbildungen. Praktika, Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit, Werkstudententätigkeit
    – schädlich sind Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit weniger als 20 h pro Woche

  • Konditionen
    – Fördermittelzuschuss zu den Personalkosten im Rahmen einer Projektförderung
    – personenbezogene Pauschale je Einsetzmonat, Höhe richtet sich nach tatsächlich gezahlten Entgelt zuzüglich Pauschale für Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen
    – Personalausgaben bis zu 70.000 EUR pro Beschäftigungsjahr für bis zu 30 Monate, bei innovationsassistentinnen bis zu 36 Monate
    – die Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
  • Was wird gefördert?
    – Beschäftigungsfeld ist das strategische Innovationsmanagement und es wird zu Prozess- und Organisationsinnovationen beigetragen
    – die Fähigkeit zur Anpassung an den technologischen und nachhaltigen Wandel wird unterstützt

  • Wer wird gefördert?
    – KMU der gewerblichen Wirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie
    der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (bei letzteren unabhängig von der
    Unternehmensgröße)
    – der Sitz oder die Betriebsstätte liegt im Freistaat Sachsen

  • Voraussetzungen
    – Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen
    – es wird kein anderes Personal ersetzt sondern eine neue Stelle geschaffen
    – Beschäftigungsdauer soll 12 Monate nicht unterschreiten (branchenübliche Probezeit ist möglich)
    – geförderte Personen dürfen 6 Monate vor Antragstellung von sich aus
    kein Beschäftsigungsverhältnis im Freistaat Sachsen beendet haben
    – abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder Aubildung in Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie
    – begleiten die Aufgabe im Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einzuführen

  • Konditionen
    – Fördermittelzuschuss zu den Personalkosten im Rahmen einer Projektförderung
    – personenbezogene Pauschale je Einsetzmonat, Höhe richtet sich nach tatsächlich gezahlten Entgelt zuzüglich Pauschale für Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen
    – Personalausgaben bis zu 85.000 EUR pro Beschäftigungsjahr für bis zu 30 Monate
    – die Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
  • Was wird gefördert?
    – Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung
    – Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
    – Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit

  • Wer wird gefördert?
    – Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern beziehungsweise rechtlich selbstständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbundes mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
    – Sitz oder Niederlassung des Unternehmens im Freistaat Sachsen
    – ausgeschlossen sind Unternehmen bei denen 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von öffentlichen Stellen kontrolliert werden

  • Voraussetzungen
    – Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen
    – Teilnehmer gehören einer der folgenden Zielgruppen an: Unternehmer bzw. Selbstständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten
    – Gesamtausgaben der Weiterbildung betragen mindestens 700 EUR (netto)

  • Konditionen
    – Förderung als Zuschuss als Festbetragsfinanzierung
    – Fördersatz beträgt 50 % (maximal jedoch 4.500 EUR)
    – zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zzgl. anfallender Prüfungsgebühren
    – nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer