Förderprogramme in der Kurzübersicht
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick hinsichtlich der aus unserer Sicht Wesentlichen Förderprogramme in Sachsen geben.
Sachinvestitionen
- Was wird gefördert?
– Errichtung einer neuen Betriebsstätte
– Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
– Diversifizierung der Produktion
– bspw. für Gebäude, Maschinen, Anlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter - Wer wird gefördert?
– Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
– kleine Unternehmen aus den Landkreisen: Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Zwickau
– kleine und mittlere Unternehmen aus den Landkreisen: Bautzen. Görlitz, Leipzig und Nordsachsen
– zu beachten ist weiterhin der Wirtschaftszweig - Voraussetzungen
– Investition führt zu Steigerung betrieblicher Anpassung- und Wettbewerbsfähigkeit
– Beitrag zur ökologischen als auch sozialen Nachhaltigkeit
– Investitionsvolumen mindestens 20.000 EUR
– Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze für mind. 3 Jahre
– Investitionsbetrag mind. 50 % größer als die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre oder mind. 10 % der durchschnittlichen Jahresumsätze der letzten 3 Jahre (Nachweis durch Steuerberater notwendig)
– geförderte Wirtschaftsgüter verbleiben für mindestens 5 Jahre im Unternehmen - Konditionen
– die Höhe richtet sich u. a. nach Standort des Vorhabens und der Unternehmensgröße
– die Bandbreite erstreckt sich dabei von 20 – 70 % Zuschuss - Ausgeschlossen von der Förderung sind Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe (zum Beispiel durch Verbrennungsmotoren angetriebene Fahrzeuge und Maschinen)
- Wer schon einmal einen GRW-Antrag gestellt hat ist ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen
- Was wird gefördert?
– Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
– was gefördert wird unterscheidte sich zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und großen Unternehmen
– im Rahmen des GRW nicht förderfähige Investitionsbestandteile können mit SAB Krediten ergänzt werden - Wer wird gefördert?
– Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
– gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen - Voraussetzungen
– Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen
– neue Dauerarbeitsplätze sind zu schaffen oder bestehende zu sichern, müssen für einen Zeitraum von 5 Jahren erhalten bleiben
– bei Antragstellung vorhandene Dauerarbeitsplätze sind um mind. 10 % zu erhöhen oder der Gesamtinvestitionsbetrag (bezogen auf ein Jahr) übersteigt die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre um 50 %
– werden keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen ist ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen
– das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten (bspw. durch Reduktion des Energieverbrauchs)
– Durchführungszeitraum: 36 Monate
– Mindestinvestitionsvolumen: 50.000 EUR (70.000 EUR innerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Leipzig, Dresden)
– Hausbankerklärung zur Sicherung der Gesamtfinanzierung notwendig
– geförderte Wirtschaftsgüter müssen 5 Jahre im Unternehmen verbleiben - Konditionen
– abhängig von Unternehmensgröße und Region
– Fördersatz zwischen 10 und 35 %
- Was wird gefördert?
– Errichtung oder Umbau von Gebäuden, Beschaffung und Installation von Anlagen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
– Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen - Wer wird gefördert?
– Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (z. B. erhalten auch Bäcker die Förderung) - Voraussetzungen
– Mindestinvestitionsvolumen = 30.000 EUR, im Sektor der ökologischen Produkte 10.000 EUR
– 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen
– verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen - Konditionen
– für Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Fördermittel bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (werden mehr als 50 % Qualitätsprodukte erfasst und vermarketet steigt dies auf 30 %)
- Was wird gefördert?
– Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassen
– Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
– sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung - Wer wird gefördert?
– Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen - Voraussetzungen
– ein Energieeffizienz-Experte muss hinzugezogen werden
– es muss zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beigetragen werden
– die enegetisch optimierten Gebäudeteile sind 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
– sollte verkauft werden, ist im Verkaufsvertrag auf die Förderung hinzuweisen
– technische Mindestanforderungen sind zu beachten - Konditionen
– für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Zuschuss 15 %
– der Zuschuss kann mit zinsverbilligten Darlehen kombiniert werden
- Was wird u. a. gefördert?
– Erwerb und Installation/Montage von Anlagen der folgenden Kategorien
Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
Wasserstrahlschneidanlagen
Laserschneider
Werkzeugmaschinen
…
– zur Nutzung von Prozessabwärme erforderliche Maßnahmen inklusive der Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze
– Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzeptes - Wer wird gefördert?
– private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Contractoren - Voraussetzungen
– die geförderten Investitionen sind nach Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
– es muss bestätigt werden, dass der Eigenanteil an der Gesamtinvestition getragen werden kann
– Amortisationszeit des Vorhabens liegt ohne Förderung bei über 4 Jahren
– Vorhaben muss binnen 48 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids beendet sein (auf Antrag in begründeten Fällen Verlängerung um zweimal 12 Monate möglich)
– Einsparkonzept ist zu erstellen - Konditionen
– Erstellung Einsparkonzept mit maximal 5 % des Netto-Investitionsvolumens (maximal 50.000 EUR)
– maximale Förderhöhe 60 % (Hintergrund: siehe Verfahren) - Verfahren
– es findet ein Auswahlverfahren in Wettbewerbsrunden statt
– Kriterium für die Entscheidung ist die je Fördereuro erreichte THG Einsparung
– vollständige Anträge sind einzureichen
– 2 stufiges Antragsverfahren (Stufe 1 = Skizzenphase, Stufe 2 = Antragstellung)
Digitalisierung und Entwicklung
- Was wird gefördert?
– Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
– Anschaffung notwendiger Hardware und Software
– Einführung der Lösung einschließlich Schulung - Wer wird gefördert?
– gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen
– Angehörige der freien Berufe - Voraussetzungen
– komplexe Geschäftsprozesse werden digitalisiert, neue Geschäftsmodelle eingeführt oder bestehende Geschäftsmodelle verbessert
– das bestehende Digitalisierungsniveau wird verbessert (dabei Soll-Ist-Vergleich notwendig) - Konditionen
– Mindestbetrag zuwendungsfähige Ausgabe = 5.000 EUR
– Heranführungsprojekte Kleinstunternehmen = bis zu 60 % Förderung (max. 10.000 EUR Ausgaben)
– Transformationsprojekte Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen = bis zu 50 % Förderung (max. 60.000 EUR Ausgaben)
– Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen = bis zu 35 % Förderung (max. 100.000 EUR Ausgaben)
– zusätzlich können 7 % indirekte Ausgaben bezogen auf die direkten zuwednungsfähigen Ausgaben beantragt werden
– der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn während des Durchführungszeitraums tarifgebunden oder tarifgleiche Vergütungen gezahlt werden
- Was wird gefördert?
– Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
– nicht beinhaltet: Kauf von maschinen, Geräten, Hard- und Software, betriebsinterner Aufwand, Gebühren und Beratungshonorare für die Sicherung der Schutzrechte - Wer wird gefördert?
– kleine und mittlere KMU der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe)
– KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft
– freiberuflich tätige Ingenieure - Voraussetzungen
– Sitz des Unternehmens oder Betriebsstätte in Sachsen
– FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftliche Anbieter sein
– FuE-Dienstleister können national oder international sein - Konditionen
– Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
– maximal zwei innovationsprämie pro Kalenderjahr
– Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 40.000 EUR pro Kalenderjahr
– Projektlaufzeit < 6 Monate
– Mittelauszahlung nach Prüfung des Verwendungsnachweises - Beispiele für förderfähige Ausgaben:
– externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation (Marktforschung, Durchführbarkeitsstudien, Wekrstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik)
– externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten mit überwiegend beratenden Charakter (Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit, Laborleistungen, vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung)
- Was wird gefördert?
– Schutz eigener FuE-Ergebnisse
– Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen
– erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung
– Erlangung eigener Schutzrechte
– Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
– Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienbmusters oder einer Nullserie
– einmalige Teilnahme an einer Messe - Wer wird gefördert?
– gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
– Angehörige der freien Berufe
– nicht börsennotierte Unternehmen - Konditionen
– Fördermittelhöhe bestimmt sich nach der Unternehmensgröße:
40 % für mittlere Unternehmen
50 % für kleine Unternehmen
60 % für kleine und junge Unternehmen
– 10 % Bonus möglich wenn tarifgebundene oder tarifgleiche Vergütung gezahlt wird oder das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet
– zuwendungsfähige Ausgaben:
– Mindestbetrag je Vorhaben: 5.000 EUR
– Begrenzung der direkten Gesamtausgaben auf 200.000 EUR
– Begrenzung einzelner direkter Ausgaben auf jeweils 50.000 EUR (Personalausgaben, Anpassung- und Verbesserungsarbeiten, Erwerb von Instrumenten, Ausrüstung, Fremdleistung und Sachausgaben zur Herstellung der Nullserie/Serienmuster)
– Begrenzung der indirekten Ausgaben auf 7 % der direkten Ausgaben
Personal
- Was wird gefördert?
– unbefristete Neueinstellung von Nachwuchskräften
– Ziel der Einstellung ist ein Vorhaben mit innovativem Charakter (z. B. Entwicklung eines neuen Verfahrens oder Produktes) - Wer wird gefördert?
– KMU der gewerblichen Wirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (bei letzteren unabhängig von der Unternehmensgröße)
– der Sitz oder die Betriebsstätte liegt im Freistaat Sachsen - Voraussetzungen
– Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen
– es wird kein anderes Personal ersetzt sondern eine neue Stelle geschaffen
– Beschäftigungsdauer soll 12 Monate nicht unterschreiten (branchenübliche Probezeit ist möglich)
– geförderte Personen dürfen 6 Monate vor Antragstellung von sich aus kein Beschäftsigungsverhältnis im Freistaat Sachsen beendet haben
– Personal wird unbefristet neu eingestellt
– Hochschul-, Berufsakademie- oder Fachschulabschluss für Technik liegt maximal 5 Jahre zurück
– es wird ein Forschungs- und Entwicklungsthema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt bearbeitet
– es darf vorher keine Beschäftigung im Unternehmen oder in einem Verbundunternehmen vorhanden gewesen sein (unschädlich sind duale Ausbildungen. Praktika, Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit, Werkstudententätigkeit
– schädlich sind Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit weniger als 20 h pro Woche - Konditionen
– Fördermittelzuschuss zu den Personalkosten im Rahmen einer Projektförderung
– personenbezogene Pauschale je Einsetzmonat, Höhe richtet sich nach tatsächlich gezahlten Entgelt zuzüglich Pauschale für Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen
– Personalausgaben bis zu 70.000 EUR pro Beschäftigungsjahr für bis zu 30 Monate, bei innovationsassistentinnen bis zu 36 Monate
– die Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
- Was wird gefördert?
– Beschäftigungsfeld ist das strategische Innovationsmanagement und es wird zu Prozess- und Organisationsinnovationen beigetragen
– die Fähigkeit zur Anpassung an den technologischen und nachhaltigen Wandel wird unterstützt - Wer wird gefördert?
– KMU der gewerblichen Wirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie
der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (bei letzteren unabhängig von der
Unternehmensgröße)
– der Sitz oder die Betriebsstätte liegt im Freistaat Sachsen - Voraussetzungen
– Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen
– es wird kein anderes Personal ersetzt sondern eine neue Stelle geschaffen
– Beschäftigungsdauer soll 12 Monate nicht unterschreiten (branchenübliche Probezeit ist möglich)
– geförderte Personen dürfen 6 Monate vor Antragstellung von sich aus
kein Beschäftsigungsverhältnis im Freistaat Sachsen beendet haben
– abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder Aubildung in Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie
– begleiten die Aufgabe im Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einzuführen - Konditionen
– Fördermittelzuschuss zu den Personalkosten im Rahmen einer Projektförderung
– personenbezogene Pauschale je Einsetzmonat, Höhe richtet sich nach tatsächlich gezahlten Entgelt zuzüglich Pauschale für Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen
– Personalausgaben bis zu 85.000 EUR pro Beschäftigungsjahr für bis zu 30 Monate
– die Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
- Was wird gefördert?
– Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung
– Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
– Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit - Wer wird gefördert?
– Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern beziehungsweise rechtlich selbstständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbundes mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
– Sitz oder Niederlassung des Unternehmens im Freistaat Sachsen
– ausgeschlossen sind Unternehmen bei denen 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von öffentlichen Stellen kontrolliert werden - Voraussetzungen
– Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen
– Teilnehmer gehören einer der folgenden Zielgruppen an: Unternehmer bzw. Selbstständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten
– Gesamtausgaben der Weiterbildung betragen mindestens 700 EUR (netto) - Konditionen
– Förderung als Zuschuss als Festbetragsfinanzierung
– Fördersatz beträgt 50 % (maximal jedoch 4.500 EUR)
– zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zzgl. anfallender Prüfungsgebühren
– nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer